Wie lange gilt die Garantie für mein ARI-Elektrofahrzeug und den Akku und was umfasst sie?

28. Juli 2021

Wie lange gilt die Garantie für mein ARI-Elektrofahrzeug und den Akku und was umfasst sie?


Unsere ARI Elektrofahrzeuge werden mit hochwertigen Komponenten und langlebiger Technik ausgestattet. Für alle Modelle gelten klar definierte Garantie- und Gewährleistungszeiten, die sich je nach Fahrzeugmodell und Batterietyp unterscheiden.


Die Garantie beginnt mit dem Kaufdatum. Dieses wird im Übergabeprotokoll dokumentiert.


Garantieübersicht nach Modell


ModellAkkuGarantie FahrzeugGewährleistung FahrzeugGarantie Akku
ARI 145Lithium6 Monateanschließend 18 Monate6 Monate Garantie, anschließend 18 Monate Gewährleistung
ARI 345Blei-Gel (SLA)6 Monateanschließend 18 Monate6 Monate Garantie, anschließend 18 Monate Gewährleistung
ARI 345LiFePO412 Monateanschließend 12 Monate12 Monate Garantie, anschließend 12 Monate Gewährleistung
ARI 458 ProLiFePO412 Monateanschließend 12 Monate24 Monate oder 50.000 km
ARI 901LiFePO412 Monateanschließend 12 Monate24 Monate oder 50.000 km
ARI 901 XLLiFePO412 Monateanschließend 12 Monate36 Monate oder 80.000 km
ARI 1710LiFePO412 Monateanschließend 12 Monate36 Monate oder 80.000 km
ARI BruniLiFePO412 Monateanschließend 12 Monate24 Monate oder 50.000 km
ARI PolyLiFePO412 Monateanschließend 12 Monate24 Monate oder 50.000 km
ARI 802 / 452Blei-Gel (SLA)6 Monateanschließend 18 Monate6 Monate Garantie, anschließend 18 Monate Gewährleistung
ARI 802 / 452LiFePO412 Monateanschließend 12 Monate12 Monate Garantie, anschließend 12 Monate Gewährleistung

Umfang der Garantie


Im Garantiefall übernimmt ARI Motors die Reparatur oder den Austausch fehlerhafter Bauteile am Fahrzeug. Defekte Komponenten werden repariert oder durch entsprechende Ersatzteile ersetzt.


Bitte beachten Sie: Weitere Ansprüche beispielsweise Rücktritt vom Kaufvertrag, die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs oder Schadensersatz ergeben sich daraus nicht.


Voraussetzungen für Garantie- und Gewährleistungsansprüche


Damit Garantie- oder Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


  • notwendige Wartungs- und Servicearbeiten werden regelmäßig durchgeführt

  • vorgeschriebene Inspektionsintervalle werden eingehalten

  • Wartungs- und Servicearbeiten werden entsprechend der ARI-Motors-Vorgaben dokumentiert


Sonderfall: Versäumte oder unsachgemäße Wartung


Auch wenn ein Fahrzeug nicht oder nicht fachgerecht gewartet wurde, können Gewährleistungsansprüche grundsätzlich bestehen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Schaden nicht auf fehlende oder unsachgemäße Wartung zurückzuführen ist.